Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese grundsätzlich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit, wenn

  • ein Rechtsschutzfall eingetreten ist,
  • das rechtliche Vorgehen hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und
  • die Rechtsschutzversicherung bereits 3 Monate vor Eintritt des Rechtsschutzfalles bestanden hat.

Je nach Vertrag

  • fallen für den Mandanten Kosten in Höhe einer Selbstbeteiligung an
  • werden die Kosten für eine Erstberatung übernommen
    (unabhängig vom Rechtsschutzfall).

Hinweis: Die Rechtschutzversicherung übernimmt nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Anmerkung: Ohne dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Erstberatung

Die Kosten für die anwaltliche Erstberatung betragen bei mir gemäß § 34 Abs. 1 RVG 250€ zzgl der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Honorarabrechnung im Anschluss an die Beratung.

Es wird ein Gesprächstermin vereinbart. In diesem erhalten Sie Gelegenheit, den Sachverhalt zu schildern. Hiernach erläutere ich Ihnen die rechtliche Einordnung und macht Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise.

Anwaltliche Vertretung

Die Kosten für die anwaltliche Vertretung nach außen berechnen sich grundsätzlich nach dem sog. Streitwert. Dieser bildet die Grundlage, um die gesetzlichen Anwaltsgebühren für die anwaltliche Vertretung zu berechnen.

Der Gebührenkatalog des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist sehr komplex. Erfasst sind Inhalt und Umfang der anwaltlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit.

Nur in besonderen Fällen wird eine Honorarvereinbarung geschlossen (Stundensatz 250€).

Selbstverständlich erläutern ich Ihnen für Ihren konkreten Fall alle Kosten die enstehen können.

Bitte stellen Sie immer gerne Fragen, wenn Punkte zu den Kosten unklar sind!


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