„Was würde das für mich KOSTEN?“
Dies ist eine berechtigte Frage meiner Mandanten.
Zu dieser Frage erhalten Sie selbstverständlich zu Beginn des Gesprächs über Ihre Rechtsangelegenheit die benötigte Auskunft. Die Kostenaufklärung übernehme ich selbst, da diese nur zuverlässig erfolgen kann, wenn die Einzelheiten des Falles bekannt sind.
Ich bitte um Verständnis, dass das Sekretariat für eine Kostenaufklärung nicht der richtige Ansprechpartner ist.
Die wesentlichen Kostenregelungen, die von mir angewandt werden, sind auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
ES WERDEN NUR DIE GESETZLICHEN GEBÜHREN ABGERECHNET
Rechtsanwältin Anja Gotsche rechnet ihre anwaltliche Tätigkeit über gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Die Vorteile einer Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren sind folgende:
ERSTBERATUNG
Die Kosten für die anwaltliche Erstberatung betragen bei Rechtsanwältin Gotsche gemäß § 34 Abs. 1 RVG 190 € zzgl der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Honorarabrechnung im Anschluss an die Beratung.
Es wird ein Gesprächstermin vereinbart. In diesem erhalten Sie genug Zeit, den Sachverhalt in Ruhe zu schildern. Hiernach erläutert Rechtsanwältin Anja Gotsche Ihnen die rechtliche Einordnung und macht Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise.
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung nach außen berechnen sich nach dem sog. Streitwert. Dieser bildet die Grundlage, um die gesetzlichen Anwaltsgebühren für die anwaltliche Vertretung zu berechnen.
Der Gebührenkatalog des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist sehr komplex. Erfasst sind Inhalt und Umfang der anwaltlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit.
Selbstverständlich erläutern wir Ihnen für Ihren konkreten Fall alle Gebühren, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehen.
Bitte stellen Sie immer gerne Fragen, wenn Punkte zu den Kosten unklar sind!