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Willkommen bei Ihrer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Ich helfe Ihnen bei Ihrem Anliegen, wenn es um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Bei jeder Fallkonstellation (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Weiterbeschäftigung etc.) biete ich Ihnen fachanwaltliche Unterstützung. Dabei vertrete ich Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber. Auch Beamten helfe ich, wenn eine Versetzung in den Ruhestand oder die Reaktivierung in das aktive Beamtenverhältnis ansteht.

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ANJA GOTSCHE
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Kündigung – wie gehe ich damit um?

Arbeitnehmer

Eine Kündigung kann - gerade in der heutigen Zeit – existenzbedrohend sein. 

Es gibt aber Wege, sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung mit einer Klage zu wehren.

Auch gibt es Möglichkeiten, Zeitpunkt (z.B. Kündigungsfrist) und Inhalt (z.B. Abfindung) einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses so zu verhandeln, dass die Härte einer Kündigung gebremst wird

In einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht wird Ihre Kündigung mit meiner Unterstützung überprüft.

Ich bin die Fachanwältin an Ihrer Seite und begleite Sie während des gesamten Prozesses mit Kompetenz und Erfahrung.

Arbeitgeber

Wenn Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchten, kann dies Gründe haben (z.B. Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers, Inflation, Energiekrise, Corona etc.)

Ich helfe Ihnen, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gestalten, ohne dass rechtliche Schwierigkeiten für Sie entstehen.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht begleite ich Sie kompetent ab Erstkontakt bis zur Beendigung des Falles. 

Beamte – Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

Das aktive Beamtenverhältnis kann auf Veranlassung des Dienstherrn, z.B. wegen Krankheit beendet werden.

Es gibt aber auch Fälle, in denen Beamte selbst nicht mehr im aktiven Beamtenverhältnis verbleiben möchten.

In allen Konstellationen unterstütze ich Sie mit meiner jahrelangen Erfahrung im Beamtenrecht. 

Ich erläutere Ihnen die anwaltlichen Möglichkeiten, um Ihr Ziel zu erreichen und setze diese professionell um. 

Dabei stehe ich während des gesamten Verfahrens fest an Ihrer Seite.

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Ihr Anliegen in meiner Kanzlei

Sie können darauf vertrauen, dass Ihr Anliegen in meiner Kanzlei kompetent betreut wird. Um eine bestmögliche Lösung zu erzielen, setze ich mein Fachwissen zielgerichtet und strategisch ein. Bei meiner Arbeit verliere ich nie aus den Augen, dass die Angelegenheit für meine Mandanten von besonderer, existentieller Bedeutung ist. Die Zufriedenheit meiner Mandanten bestätigt, dass dies der richtige Weg ist.

✓ Über 15 Jahre Gerichtserfahrung
✓ Ausführliche Besprechungen
✓ Fachanwaltliche Kompetenz

Aktuell aus meinem blog

Vergütung von Leiharbeitnehmern

Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht heute folgende Entscheidung getroffen:

Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.

Kooperationen bestehen mit den Kanzleien von:

Rechtsanwalt Jan Peter Feddersen
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Claudia Koyka
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin

Kontaktieren Sie mich jetzt. Ich berate Sie gerne.

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