Wie in der Presse heute umfangreich berichtet, klagt ein Feuerwehrmann, der vor 5 Jahren bei der Loveparade Katastrophe im Einsatz war, nun 90.000 € Schadensersatz wegen Erleidens einer posttraumatischen Belastungsstörung gegen den Veranstalter ein.
In diesem Zusammenhang sollte zusätzlich geprüft werden, ob und inwieweit dem Feuerwehrmann ggf. Ansprüche gegen seinen Dienstherrn aus einem qualifizierten Dienstunfall nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften zustehen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kann der geschädigte Beamte z.B. neben einem Anspruch auf erhöhtes Unfallruhegehalt (§§ 36 – 38a BeamtVG/LBeamtVG) auch eine einmalige Unfallentschädigung gegenüber seinem Dienstherrn geltend machen (§ 43 BeamtVG/LBeamtVG). Für Landesbeamte beträgt die einmalige Unfallentschädigung 80.000 €, für Bundesbeamte sogar 150.000 €.