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Bahnstreik – Was heißt das für den Arbeitnehmer?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
06. Nov 2014
Arbeitsrecht
Bahnstreik
GDL

Der GDL-Streik legt den Pendlerverkehr lahm und für den Arbeitnehmer stellen sich damit einige Fragen.

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer dafür verantwortlich, pünklich zur Arbeit zu kommen. Denn er trägt das sog. Wegerisiko. Das heißt, der Arbeitnehmer muss sich überlegen, wie er seinen Arbeitsplatz erreicht und ggf. mehr Zeit einplanen, zumal die GDL-Streiks in der Presse zuvor angekündigt wurden. Erscheint der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig zur Arbeit, kann er sich jedenfalls nicht auf den Bahnstreik berufen, sondern muss schlimmstenfalls sogar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Ein Anspruch auf Home-Office besteht grundsätzlich nicht, es sein denn ein solcher ist arbeitsvertraglich vereinbart. Es dürfte aber im Interesse vieler Unternehmen liegen, den Mitarbeiter seine Arbeit ausnahmsweise von zu Hause machen zu lassen anstatt auf seine Arbeitsleistung wegen Staus oder Warterei an Bahnhöfen zu verzichten.

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