Das Arbeitsgericht Siegburg hat über folgenden Fall von Mobbing entschieden, der jetzt vom Landesarbeitsgericht Köln veröffentlicht wurde:
Der Arbeitnehmer ist seit 1992 als Mitarbeiter in der IT-Abteilung beschäftigt und war bis 2003 Bereichsleiter im IT-Softwareservice gewesen. Nachdem er sich über Unterbeschäftigung beklagt hatte, wurde er angewiesen, tägliche Arbeitsberichte zu verfassen und EDV-Schrott zu sortieren. Der Arbeitsplatzkonflikt zwischen den Parteien spitzte sich zu, der Kläger wurde psychotherapeutisch behandelt. Zuletzt brach der Geschäftsführer der Arbeitgeberin ein BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement), in dem die Wiedereingliederung des Klägers nach langanhaltender Erkrankung erörtert werden sollte, ab. Der Kläger ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig erkrankt.
Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Schmerzensgeldklage des Arbeitnehmers statt und verurteilte die Arbeitgeberin und den Geschäftsführer zur Zahlung von 7.000,00 Euro Schmerzensgeld.
PM des Landesarbeitsgerichts Köln
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.10.2012 – 1 Ca 1310/12 -,
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