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900.000 € wegen Mobbing?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
26. Mar 2013
Arbeitsrecht
Entschädigung
Mobbing
Schadensersatz

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Schmerzensgeldklage einer bei der Stadt Solingen beschäftigten Frau zurückgewiesen. Diese hatte wegen Mobbing eine Entschädigungssumme von rund 900.000 Euro gefordert.

Das Gericht wertete den Vortrag der Klägerin jedoch nicht als systematisches Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil. Die Klägerin hatte behauptet, durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu sein. So habe man ihr etwa Schulungen verweigert und sie mit einem Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle “entsorgt”.

Das Landesarbeitsgericht entschied, es handele sich um eine im Arbeitsleben übliche Konfliktsituation. Gleichzeitig brachte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass die Klägerin selbst keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete Konfliktsituation zu entschärfen. So hatte sie beispielsweise ein Mediationsverfahren abgelehnt.

Arbeitsgericht Solingen, 3 Ca 1050/10, Urteil vom 03.02.2012

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 17 Sa 602/12

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