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Kündigung des Trainerstabs

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
26. Feb 2013
Arbeitsrecht
Aachen
Kündigung
Trainer

Das Arbeitsgericht Aachen (6 Ca 3662/12) hatte am 22.02.2013 zu entscheiden, ob die Beklagte, ein überregional bekannter Sportverein aus Aachen, sich wirksam von ihrem Cheftrainer, dessen Co-Trainern und dem Torwarttrainer getrennt hat. Die Kündigungsschutzklagen hatten Erfolg. Die Kündigungen sind unwirksam, die Arbeitsverhältnisse bestehen fort. Der beklagte Verein wurde verurteilt, die Kläger in ihren jeweiligen Trainerfunktionen weiter zu beschäftigen.

Bei den ersten Kündigungen vom 03.09.2012 glaubte der Arbeitgeber sich auf ein Klauselwerk im Anstellungsvertrag stützen zu können, das im Bereich des Profifußballs üblich ist: Nach dieser Klausel kann der Arbeitgeber das Arbeits-verhältnis jederzeit kündigen und muss dem Arbeitnehmer lediglich drei Brutto-monatsgehälter Abfindung zahlen. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht hielt diesen Verzicht für unwirksam, er entziehe dem Arbeitnehmer in unzulässiger Weise das gesetzlich verbriefte Recht, sich gegen unberechtigte Kündigungen zur Wehr zu setzen. Dieses Recht könne nicht einseitig zugunsten des Arbeitge-bers verkürzt werden, auch wenn ihm für den Fall der Kündigung eine Abfin-dung zugesagt war. Da auch kein anderer tragfähiger Kündigungsgrund vorlag, war die Kündigung nach Ansicht des Arbeitsgerichts unwirksam

PM des Landesarbeitsgerichts Köln

Arbeitsgericht Aachen 6 Ca 3662/12

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