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Wichtig für die Minijobber!

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
09. Jan 2013
Aktuelles
Arbeitsrecht
Änderungen
Minijob

Zu Jahresbeginn gibt es bei den sog. Minijobs einige Änderungen. So steigt die monatliche Verdienstgrenze von bisher 400 auf 450 Euro, für die der Minijobber keine Steuern zahlen muss. Eine weitere Änderung betrifft die Rentenversicherung. Während Minijobs bisher rentenversicherungsfrei waren, die Arbeitnehmer sich aber freiwillig versichern konnten, gilt nun das Umgekehrte: Der Minijobber unterliegt automatisch der Versicherungs- und der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, kann sich aber davon befreien lassen.

Die neuen Regelungen gelten für alle Arbeitsverhältnisse, die vom 1. Januar 2013 an neu abgeschlossen werden. Alle Minijobber, die schon vor dem Jahreswechsel einen 400-Euro-Job ausgeübt haben, bleiben rentenversicherungsfrei. Wird allerdings ihr monatlicher Verdienst von 400 Euro auf maximal 450 Euro angehoben, greift die automatische Versicherungspflicht.

Mit einer kompetenten Rechtsberatung können wir Ihnen weitere Fragen hierzu beantworten. Wenn Sie einen Anwalt in Köln suchen, kontaktieren Sie uns.

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