Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage dürfen Versicherungen ab diesem Freitag nur noch einheitliche Tarife für Männer und Frauen anbieten. Hintergrund für die neuen Unisex-Policen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Im März 2011 entschieden die Luxemburger Richter, dass die bisherige Berechnungspraxis dem Grundsatz der Gleichberechtigung widerspricht. Entsprechend blieb den Versicherungsgesellschaften nichts anderes übrig, als ihre Tarife anzupassen. Speziell betroffen sind unter anderem Risikolebensversicherung, Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Rentenversicherung. Je nach Art der Versicherungspolice legen Neukunden demnächst deutlich drauf oder sparen sich einige Euro – zumindest wenn sie ihren Vertrag nach dem Stichtag abschließen.
EuGH Az: C 236/09
Wenn Sie einen Anwalt in Köln suchen, der Ihre Anspüche im Versicherungsrecht prüft, helfen wir gerne mit einer kompetenten Rechtsberatung und Rechtsvertretung.