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Drogenkonsum während des Dienstes…

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
28. Nov 2012
Arbeitsrecht
Drogen
Verdacht
Verdachtskündigung

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage eines BVG-Busfahrers gegen die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses abgewiesen.

Der Busfahrer war während seines Dienstes suspendiert worden, nachdem Fahrgäste wegen einer auffälligen Fahrweise die Polizei benachrichtigt hatten. Ein Drogenschnelltest wies auf einen Drogenkonsum während des Dienstes hin. Der Busfahrer räumte in einem Personalgespräch ein, außerhalb des Dienstes Drogen konsumiert zu haben. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund.

Das Arbeitsgericht hat die Kündigung für berechtigt gehalten. Es bestehe angesichts der genannten Umstände der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen ausgeübt hatte. Dies berechtige den Arbeitgeber angesichts der an Berufskraftfahrer zu stellenden Anforderungen zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

PM des Arbeitsgerichts Berlin

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21. November 2012 – 31 Ca 13626/12

Nicht jeder “Verdacht” kann zu einer Kündigung berechtigen. Das Bundesarbeitsgericht hat vielmehr strenge Voraussetzungen aufgestellt, unter denen eine sog. Verdachtskündigung wirksam ist. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, der die Kündigung dann ggf. unter Beachtung der 3-Wochen-Frist vor dem zuständigen Arbeitsgericht angreifen kann. Wir helfen Ihnen gerne dabei und stehen für eine kompetente Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu Verfügung.

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