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Zuschussrente – nur ein netter Versuch zur Bekämpfung von Altersarmut?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
09. Aug 2012
Aktuelles
Zuschussrente

Gestern präsentierte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ihren Entwurf für die sogenannte Zuschussrente.

Die Zuschussrente soll ermöglichen, dass insbesondere geringverdienende Frauen die Aufstockung ihrer Altersbezüge leichter erreichen können, wenn sie Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Das Konzept der Ministerin sieht vor, dass Geringverdiener mit niedrigen Rentenansprüchen ihre Altersbezüge auf bis zu 850 Euro aufgestockt bekommen. Voraussetzung ist aber unter anderem, dass die Betroffenen 30 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen können, ab 2030 sind es 35 Jahre. Gekoppelt werden soll das Vorhaben an die Senkung der Beiträge zur Rentenversicherung Zu Beginn des kommenden Jahres sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur noch 19 Prozent des Bruttolohns an die Rentenkasse zahlen.

Die geplante Zuschussrente stößt allgemein auf Ablehnung. Sie sei “wirkungslos” und würde “auf Kosten des Beitragszahler” finanziert.

Es bleibt nun abzuwarten, ob sich die Bundesarbeitsministerin mit ihrem Rentenkonzept durchsetzen wird.

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