Der Bundesgerichtshof hat die Pflicht zur Vollzeitarbeit für geschiedene Alleinerziehende verschärft. Laut der Richter in Karlsruhe müssen diese grundsätzlich wieder Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Die Kinderbetreuung neben einer Vollzeittätigkeit sei grundsätzlich keine “überobligatorische Belastung”, heißt es in der Urteilsbegründung.
BGH, Urteil vom 02.08.2011 Az: XII ZR 94/09
Umso wichtiger ist es, den Bestand der Arbeitsverhältnisse zu sichern und die Rechte für alleinerziehende Mütter im Arbeitsverhältnis zu kennen.