Obwohl es schon aus der Presse bekannt sein dürfte, möchten wir auf dieser Seite noch auf folgende Neuregelung aufmerksam machen:
Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmende nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt aber nicht, wenn durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am 22. September beschlossen, dass ab November 2021 Ungeimpfte keinen Verdienstausfall mehr erstattet bekommen. Begründung ist, dass mittlerweile jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können.
Das Land Nordrhein-Westfalen wendet die Neuregelung bereits zum 11.10.2021 an.