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Dürfen Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuchs verbieten?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
04. Nov 2022
Aktuelles
Kopftuch
religiöse Zeichen
Neutralität
Arbeitgeber
Rechtsanwalt

Während dieses Thema schon oft Gegenstand nationaler Gerichtsverfahren war, hat der europäische Gerichtshof zuletzt seine vorherige Rechtsprechung bestätigt:

Arbeitgeber dürfen das sichtbare Tragen religiöser Zeichen wie Kopftücher verbieten, wenn sie dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, urteilte der EuGH.

Diese Rechtfertigung muss jedoch einem wirklichen Bedürfnis des Arbeitgebers entsprechen.

Für die Beurteilung, ob ein wirkliches Bedürfnis besteht, ist es von besonderer Bedeutung, dass der Arbeitgeber nachgewiesen hat, dass ohne eine solche Politik der Neutralität seine unternehmerische Freiheit beeinträchtigt würde, da er angesichts der Art seiner Tätigkeit oder des Umfelds, in dem diese ausgeübt wird, nachteilige Konsequenzen zu tragen hätte.

Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union Nr. 128/21

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