Die Kanzlei
Ihr Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind ausschließlich Arbeitsrecht, Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht.
Neben den arbeitsrechtlichen Fortbildungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) nehme ich an beamtenrechtlichen Seminaren teil. Hinzu kommt eine langjährige Praxiserfahrung im Umgang mit Fällen aus privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen.
Darüber hinaus kann die Kanzlei auf ein umfangreiches Netzwerk mit anderen freien Berufen (z.B. Steuer- oder Rentenberater) und fachspezialisierten Kollegen zurückgreifen.
Bei mir können die Mandanten darauf vertrauen, dass ihr Fall mit
- hoher Fachkompetenz,
- Verhandlungsgeschick,
- strategischem Denken und
- persönlichem Engagement
bearbeitet und betreut wird.