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Auszeit erst nach 12 Tagen Arbeit...

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
10. Nov 2017
Aktuelles
Arbeitsrecht
Öffentliches Dienstrecht
12 Tage
24 Stunden
Auszeit
RL 2003 88/EG
Siebentageszeitraum
§ 5 der Arbeitszeitrichtlinie

Wie viele Tage können Angestellte arbeiten, bis ihnen eine Auszeit gewährt werden muss? Maximal zwölf, lautet die Antwort des EuGH.

Die europäische Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003 88/EG) macht den Mitgliedstaaten der Union Vorgaben bezüglich der Arbeitszeiten von Beschäftigten. In § 5 der Arbeitszeitrichtlinie ist geregelt, dass jedem Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden gewährt wird. Der EuGH stellte dazu nun fest, dass der Terminus “pro Siebentageszeitraum” keinen Verweis auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten enthalte und daher unionsrechtlich einheitlich ausgelegt werden müsse. Aus dem Wortlaut und dem Zusammenhang des Art.5 der Richtlinie ergebe sich bloß, dass innerhalb eines Siebentageszeitraums jedem Arbeitnehmer eine Mindestruhezeit von 24 Stunden zustünde. Die Vorschrift legt nach Auffassung des EuGH aber gerade nicht fest, zu welchem Zeitpunkt die Ruhezeit zu gewähren wäre. Auch das Ziel der Richtlinie, nämlich Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer wirksam zu schützen, stehe der Auslegung nicht entgegen, dass der Ruhetag irgendwann innerhalb des Siebentageszeitraums zu gewähren sei. Die Richtlinie räume also den Mitgliedstaaten für ihre Umsetzung eine gewisse Flexibilität in Bezug auf den Zeitraum ein, zu dem der Ruhetag zu gewähren sei.

Demnach muss die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgenden Tag gewährt werden. Sie kann dem Urteil zufolge an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt werden. Damit ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten muss, wenn er den ersten Ruhetag zu Beginn der ersten Arbeitswoche nehmen muss und den nächsten am Ende der zweiten Arbeitswoche.

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