Zurück zur Blog Übersicht

Kann ich während meines Urlaubs gekündigt werden?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
12. Jul 2016
Aktuelles
Arbeitsrecht
Öffentliches Dienstrecht
Ferienzeit
Kündigung
Urlaub

Diese Frage stellt sich gerade in der Ferienzeit besonders häufig. Deshalb weisen wir auf folgende Rechtsgrundsätze hin:

Arbeitgeber sind berechtigt, einem Mitarbeiter eine Kündigung auch dann an die Wohnadresse zustellen zu lassen, wenn er sich im Urlaub befindet. Dies kann durch Einwurf in den Hausbriefkasten mittels eines Boten geschehen (eine Zustellvariante, die Arbeitgebern aus Beweisgründen dringend geraten wird).

Durch den Einwurf in den Hausbriefkasten gilt das Kündigungsschreiben als “zugestellt”, auch wenn sich der betroffene Mitarbeiter zu dieser Zeit im Urlaub befindet. Denn wer sich einige Zeit außerhalb seiner Wohnung aufhält, sollte sicherstellen, dass andere für ihn regelmäßig die Post kontrollieren.

BAG 2 AZR 224/11

Mit der Zustellung der Kündigung beginnt die 3-Wochen-Frist des KSchG zu laufen, innerhalb derer die Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden muss. Zu welchem Zeitpunkt tatsächlich von einer „Zustellung“ ausgegangen werden kann, sollte durch einen Anwalt geklärt werden. Nach Fristablauf gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, auch wenn tatsächlich Unwirksamkeitsgründe vorgelegen haben.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin
0221 - 88 74 311
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail
Per E-Mail