Nachdem das Arbeitsgericht in Düsseldorf den Streik der Flugbegleiter am Dienstagnachmittag in Düsseldorf noch für rechtswidrig erklärt hatte, ist die Lufthansa nun mit einem zweiten Eilantrag gescheitert. Das Arbeitsgericht Darmstadt hat den Streik der Lufthansa-Flugbegleiter in München und Frankfurt am Main bis Freitag erlaubt. Anders als die Düsseldorfer Richter hielt das Arbeitsgericht Darmstadt die Streikziele und -aufrufe für hinreichend bestimmt.
Die Auseinandersetzung zwischen Gewerkschaft und Unternehmen zieht sich seit fast zwei Jahren hin. Dabei wehren sich die Flugbegleiter in erster Linie gegen eine Einschränkung ihrer Ruhestandsprivilegien. Zwar sollen die Flugbegleiter wie bisher mit 55 Jahren ausscheiden können, allerdings mit Abschlägen bei der Übergangsversorgung.
Nach Ansicht des Unternehmens sind die Streikforderungen der Gewerkschaft UFO unzulässig und unbegründet. Außerdem verstoße der Streik gegen die Friedenspflicht.