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Abstellkammer als Arbeitsplatz für Rollstuhlfahrer

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
16. Sep 2015
Arbeitsrecht
Schadensersatz
Schwerbehindertenrecht
Abstellkammer
Diskriminierung
Kommunikation
Kündigung
Vergütung
verspätet

Ein Arbeitnehmer, der seit einem Motorradunfall im Rollstuhl sitzt und schwerbehindert ist, verklagt seine Arbeitgeberin auf Entfernung von Abmahnungen, Zahlung von Vergütungsrückständen und Entschädigung wegen Diskriminierung in Höhe von mindestens 10.000,00 EUR. Außerdem wehrt er sich gegen zwei im Verlauf des Prozesses ausgesprochene Kündigungen.

Die beklagte Arbeitgeberin, die einen Ingenieurbetrieb führt, hatte in den vergangenen Monaten schon mehrere Kündigungen ausgesprochen. Wegen formaler Mängel der Kündigungen hatte sie sich letztlich aber immer wieder mit dem Kläger auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verständigt. Nach Darstellung des Klägers ergriff die Beklagte dann unzulässige Maßnahmen, um ihn aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. So habe sie ihm u.a. eine Abstellkammer als Arbeitsplatz zugewiesen, die Kommunikation mit anderen Mitarbeitern untersagt, seine Vergütung verspätet bzw. unvollständig gezahlt und ihm unberechtigt Abmahnungen erteilt. Der Kläger behauptet, er sei nicht nur der einzige Mitarbeiter, dem gegenüber sich die Beklagte in dieser Weise verhalte, er sei auch der einzige Schwerbehinderte. Er ist deshalb der Ansicht, es sei zu vermuten, dass die Beklagte ihn wegen seiner Behinderung diskriminiere. Diese Vermutung müsse die Beklagte entkräften. Die Beklagte bestreitet, den Kläger diskriminiert zu haben und hält den Ausspruch der zuletzt ausgesprochenen (fristlosen) Kündigung für gerechtfertigt, weil der Kläger entgegen der internen Anweisungen ein Foto von seinem Arbeitszimmer im Betrieb aufgenommen und im Prozess eingereicht habe.

Über das Verfahren ist bereits in der Presse berichtet worden (Rheinische Post vom 28.07.2015).

Arbeitsgericht Düsseldorf, 10 Ca 4027/15

PM des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf

Kammertermin ist bestimmt auf den 01.10.2015. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir auf dieser Seite selbstverständlich berichten.

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