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Machtkampf gewonnen?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
07. Nov 2014
Aktuelles
Arbeitsrecht
2. Instanz
Deutsche Bahn
Streik

Auch das Landesarbeitsgericht Hessen hat die Anträge der Deutschen Bahn AG in 2. Instanz zurückgewiesen und den Lokführerstreik nicht per einstweiliger Verfügung untersagt.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 07.11.2014, Aktenzeichen 10 Ga 162/14

Dies scheint der GDL gereicht zu haben. Denn sie will den Streik nun bereits Samstagabend als “Geste der Versöhnung” beenden.

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