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Kündigung per E-Mail

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
09. Oct 2014
Arbeitsrecht
E-Mail
Fax
Kündigung

Erhält der Arbeitnehmer eine E-Mail, mit der die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird, ist eine solche Kündigung unwirksam. Denn eine Kündigung bedarf zwingend der Schriftform,

§ 623 BGB.

Ebenfalls unwirksam ist eine Kündigung per Fax.

Der Arbeitnehmer muss die unwirksame Kündigung innerhlb von 3 Wochen nach Zustellung vor dem zuständigen Arbeitsgericht angreifen.Bei der 3-Wochen-Frist handelt es sich um eine sog. Notfrist, die unbedingt eingehalten werden muss. Nach Fristablauf gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, auch wenn tatsächlich Unwirksamkeitsgründe vorgelegen haben.

Bei einer unwirksamen Kündigung ist anwaltliche Hilfe geboten. Wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen schnell und mit der notwendigen Fachkompetenz.

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