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Firmentresor ausgeräumt?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
19. Dec 2013
Arbeitsrecht
Firmentresor
Schadensersatz
Widerklage

Der Beklagte, der Inhaber einer Waschstraße, nimmt den Kläger, seinen ehemaligen Stationsleiter, der zum 30.04.2011 gekündigt hatte, im Wege der Widerklage auf Schadensersatz in Anspruch. Er wirft dem Kläger vor, am 05.05.2011 um 22.00 Uhr in die Waschstraße eingebrochen zu sein und aus dem Tresor 5.841,00 Euro ent-wendet zu haben. Der Beklagte stützt sich dabei im Wesentlichen auf das Video der Überwachungskamera. Der Kläger bestreitet den Vorwurf.

Ebenso wie das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht die Widerklage des Be-klagten auf Schadensersatz abgewiesen. Der Inhaber der Waschstraße konnte den ihm obliegenden Beweis nicht führen, dass sein ehemaliger Stationsleiter die 5.841,00 Euro entwendet hat. Zu dieser Überzeugung ist die Kammer unter Berück-sichtigung der sachverständigen Feststellungen, der Inaugenscheinnahme des Vide-os und der Vernehmung mehrerer Zeugen gelangt. Auf dem Video ist der Kläger nicht zu erkennen. Das Sachverständigengutachten hatte nach Verbesserung der Bildqualität kein anderes Ergebnis ergeben. Die Sachverständige hatte zudem er-gänzend mitgeteilt, dass es ihr nicht möglich sei, den ehemaligen Stationsleiter an-hand von Gesicht, Körperbau und Bewegungsabläufen zu identifizieren, wenn sie sowohl den Kläger als auch das Video in Augenschein nehme. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war dies auch der erkennenden Kammer nicht möglich. Die Vernehmung der weiteren Zeugen, nämlich des Sohnes des Klägers und eines ehe-maligen Kollegen, hat zur Überzeugung der Kammer keine weiteren Indizien erge-ben, die den für eine Verurteilung hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der Kläger der Täter ist. Da die Beweislast bei dem Inhaber der Waschstraße liegt, konn-te seine Klage keinen Erfolg haben. Die erkennende Kammer hat deshalb die Beru-fung des Inhabers der Waschstraße zurückgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.

PM des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf

Arbeitsgericht Düsseldorf, 4 Ca 2781/12, Urteil vom 22.11.2012

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 7 Sa 1792/12, Urteil vom 18.12.2013

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