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Wann ist eine Krankheit eine “Behinderung”?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
08. May 2013
Arbeitsrecht
Schwerbehindertenrecht
Behinderung
Krankheit
Kündigung

Der Europäische Gerichtshof hat zur Krankheit im Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der Antidiskriminierungsgrundsätze folgende Entscheidung getroffen:

Eine Krankheit ist eine “Behinderung”, wenn sie eine Einschränkung mit sich bringt, die den Betreffenden an der vollen Teilhabe im Berufsleben hindern kann und von langer Dauer ist. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine heilbare oder unheilbare Krankheit handelt und auch davon, ob die einzige Einschränkung darin besteht, dass der Betreffende ohne sonstigen Einschränkungen zu unterliegen, allein zu einer vollzeitigen Tätigkeit außer Stande ist. Unterlässt der Arbeitgeber es, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung zu ermöglichen, kann dies zur Folge haben, dass die Fehlzeiten des behinderten Arbeitnehmer auf die Untätigkeit des Arbeitgebers und nicht auf die Behinderung des Arbeitnehmers zurückzuführen sind.

EuGH, Urteil vom 11.04.2013 – C 335/11, C 337/11

Mit dieser Entscheidung unterliegt jede auf einer Dauererkrankung beruhende Maßnahme, insbesondere auch eine Kündigung, diskriminierungsrechtlichen Bedenken.

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