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Kruzifix am Arbeitsplatz

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
15. Jan 2013
Aktuelles
Arbeitsplatz
Kreuz
Kruzifix

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat über die Rechte christlicher Angestellter entschieden:

Einer Christin war von der britischen Fluggesellschaft British Airways verboten worden, an ihrem Arbeitsplatz eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen. Der Europäische Gerichtshof stellte nunmehr fest, dass dies ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit darstelle. Außerdem sei die Frau durch dieses Verbot diskriminiert worden, heißt es in dem Urteil, womit der Klägerin 2000 Euro Schadensersatz zu zahlen seien.

Die heute 62 Jahre alte Britin musste ihren Arbeitsplatz im September 2006 verlassen, weil sie sich weigerte, ihr Kreuz abzulegen oder unter der Uniform zu verstecken. Nachdem der Fall von den britischen Medien aufgegriffen worden war, änderte das Unternehmen seine Kleiderordnung und ließ das Tragen von Kreuzen zu. Die Klägerin kehrte daraufhin an ihren Arbeitsplatz zurück.

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