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Keine Benachteiligung von Männern!

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
30. Oct 2012
Arbeitsrecht
Berufskleidung
Pilot

Das Landesarbeitsgericht Köln hat ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln aufgehoben und entschieden, dass Piloten der Lufthansa – anders als Pilotinnen – auf dem Flughafen Mützen tragen müssen. Es existiere bei der Fluggesellschaft eine “Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung”, die anordne, dass Piloten auf dem Flughafen eine Flugkapitänsmütze tragen müssten. Pilotinnen können die Mützen tragen, müssen aber nicht.

Das Landesarbeitsgericht sah hierin keine Benachteiligung von Männern. Die Mütze sei ein Teil der Dienstbekleidung, die für Männer und Frauen nun einmal unterschiedlich sei.

LAG Köln 5 Sa 549/11

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