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Trügerische Facebook-Fotos – Party auf Mallorca trotz Arbeitsunfähigkeit

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
15. Aug 2012
Arbeitsrecht
Arbeitsunfähigkeit
facebook
Mallorca
Party

Aus Anlass der Sommerzeit möchten wir über einen Kündigungsschutzprozess berichten, der beim Arbeitsgericht Düsseldorf anhängig war.

Gegenstand des Verfahrens war ein Fall, in dem eine Auszubildende auf Facebook folgenden Eintrag gestellt hatte: „Ab zum Arzt und dann Koffer packen!“ Sie ließ sich dann tatsächlich von ihrem Arzt krankschreiben und meldete sich bei ihrem Arbeitgeber als krank. Trotzdemverbrachte sie dann einen Urlaub auf Mallorca und veröffentlichte Urlaubsfotos auf Facebook. Der Arbeitgeber kündigte der Auszubildenden fristlos mit der Begründung, dass sie ihre Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht habe.

In dem anschließenden Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf schlossen die Parteien schließlich einen Vergleich, mit dem sie sich auf die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses einigten. Damit kam das Arbeitsgericht Düsseldorf nicht mehr dazu, über den Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotz nachgewiesenem Partyspaß auf Mallorca zu entscheiden.

Der Fall zeigt, dass vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeiten gerade in Zeiten von Facebook & Co zum Verhängnis werden können.

Arbeitsgericht Düsseldorf 7 Ca 2591/11

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