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Zu gut geputzt…

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
04. Nov 2011
Aktuelles

In einem Dortmunder Museum hat eine Reinigungskraft Teile eines Kunstwerks weggeschrubbt. Eine Museumsrestauratorin hält das Werk «Wenn’s anfängt durch die Decke zu tropfen» für nicht wiederherstellbar. Die Arbeit des Künstlers Martin Kippenberger besteht aus einem menschenhohen Holzplattenturm. Unten in der Mitte befindet sich ein Gummitrog mit einem weißlichen Kalkfleck. Diesen Fleck hatte die Reinigungsfrau an allen vier Seiten weggeputzt.

Ob und inwieweit gegen die Reinigungskraft Schadensersatz geltend gemacht wird, bleibt abzuwarten (zur Schadensverursachung durch besonders eifrige Reinigungskräfte z. B. BAG vom 28. Oktober 2010 – 8 AZR 418/09).

Arbeitsrechtliche Konsequenzen hat sie wohl nicht zu befürchten. Denn eine Abmahnung oder Kündigung würde in diesem Fall zumindest vertragswidriges, vorwerfbares Verhalten voraussetzen, das hier nicht gegeben sein dürfte.

1986 hatte übereifriges Reinigungspersonal in der Düsseldorfer Kunstakademie die berühmte “Fettecke” von Joseph Beuys weggekratzt.

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