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Kann ein deutsches Gericht verbieten, einen Betrieb in Spanien stillzulegen?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
26. Oct 2011
Aktuelles

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichen Beschluss den Antrag des Europäischen Betriebsrats einer europaweit tätigen Unternehmensgruppe aus dem Bereich der Automobilzulieferer zurückgewiesen, mit dem der Unternehmensgruppe verboten werden sollte, einen Betrieb in Spanien stillzulegen.

Das Gesetz über Europäische Betriebsräte, das auf einer EG-Richtlinie beruht, sieht in europaweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der Europäischen Betriebsräte vor, bevor Maßnahmen wie Betriebs- Stilllegungen durchgeführt werden. Der im Kölner Bezirk ansässige Europäische Betriebsrat der Unternehmensgruppe wollte dieser im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen, die Stilllegung durchzuführen, ohne ihn zuvor zu informieren und zu konsultieren. Das Landesarbeitsgericht nahm zwar seine Zuständigkeit an, lehnte den Antrag aber ab, weil das Gesetz über Europäische Betriebsräte anders als das deutsche Betriebsverfassungsgesetz keine echten Mitbestimmungsrechte kennt und als Sanktion bei Verstößen gegen die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte nur Bußgelder vorsieht.

PM des Landesarbeitsgerichts

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 08.09.2011 – 13 Ta 267/11-

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