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Keine Lust mehr auf Fußball!

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
14. Jul 2011
Aktuelles

Vor der 14. Kammer des LAG Hamm wird am 19.07.2011 ein Kündigungsrechtsstreit verhandelt, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:

Der 45 Jahre alte Kläger wurde im Juli 2009 bei dem beklagten Verein in Siegen eingestellt. Er wurde als Trainer der ersten Mannschaft eingesetzt, die am Spielbetrieb der 5. Fußballliga (NRW-Liga) teilnimmt. Bereits Ende Oktober 2009 stellte der beklagte Verein den Kläger von seiner Arbeitsverpflichtung frei. Die Trainerstelle bei der ersten Mannschaft wurde neu besetzt. Danach forderte der beklagte Verein den Kläger mehrfach erfolglos auf, zur Arbeit zu erscheinen. Der Verein mahnte den Kläger dreimal ab und sprach am 1. Februar 2010 eine fristlose Kündigung aus.

Der Verein stützt die Kündigung darauf, dass der Kläger unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben sei. Der Kläger meint demgegenüber, er sei ausschließlich als Cheftrainer der ersten Mannschaft eingestellt worden. Eine andere Tätigkeit schulde er nicht. Den Aufforderungen, zur Arbeit zu erscheinen, sei er nicht nachgekommen, weil im Hinblick auf die Neubesetzung der Trainerstelle bei der ersten Mannschaft mit einer vertragsgemäßen Beschäftigung nicht zu rechnen gewesen sei.

Das Arbeitsgericht Siegen hat mit dem Urteil vom 5. Oktober 2010 die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht im Wesentlichen ausgeführt, der Kläger habe seine Arbeit beharrlich verweigert. Nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag sei der Kläger als „Trainer“ eingestellt gewesen. Daher habe er keinen Anspruch darauf, ausschließlich als Trainer der ersten Mannschaft eingesetzt zu werden.

PM des Landesarbeitsgerichts Hamm

Der Kläger hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt, über die das LAG Hamm zu entscheiden hat.

Wir werden über den Ausgang des Berufungsverfahrens berichten.

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