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EugH zur Kündigung wegen Kirchenaustritts

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
19. Mar 2026

Darf man wegen eines Kirchenaustritts gekündigt werden?

Mit dieser Frage hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt;

Entschieden wurde über den Fall einer früheren Mitarbeiterin des Sozialdienstes Katholischer Frauen., die dort längere Zeit in der Schwangerschaftsvertretung gearbeitet hatte. Als sie aus der Kirche austrat, wurde ihr gekündigt.

Der EuGH hat entschieden, dass es der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie und den in der EU-Grundrechtecharta niedergelegten Rechten auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie der Nichtdiskriminierung widerspricht, wenn religiöse Organisationen von Mitarbeitenden verlangen, nicht aus der Kirche auszutreten, um nicht gekündigt zu werden. Dies gilt dann, wenn diese Organisation zugleich andere Personen beschäftigt, “die die gleichen Aufgaben wie der betreffende Beschäftigte wahrnehmen, ohne von ihnen zu verlangen, dass sie Mitglieder dieser Kirche sind”, so das Gericht. Voraussetzung ist zusätzlich, dass die Beschäftigten sich nicht kirchenfeindlich betätigen. In diesem Zusammenhang verweist der EuGH darauf, dass bei der Schwangerschaftsberatung des Vereins auch Frauen gearbeitet hatten, die der evangelischen Kirche angehörten. Außerdem habe sich die Mitarbeiterin nicht kirchenfeindlich betätigt. Sie selbst hatte vorgetragen, dass sich an ihrem christlichen Glauben nichts geändert habe.

PM des Gerichtshof der europäischen Union Nr. 37/26

Das Urteil des EuGH ist von grundsätzlicher Bedeutung und setzt Maßstäbe für vergleichbare Fälle. Der Fall geht nun zurück ans Bundesarbeitsgericht, das nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung ein Urteil fällen wird. Ggf. kommt es sogar zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Wir werden in diesem Blog berichten, wie es weiter gehen wird.

 

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