Der Europäische Gerichtshof hat entschieden:
Ein Staat darf jobsuchenden EU-Bürgern die Sozialhilfe verweigern. Dabei müsse der Staat auch nicht den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden (Rechtssache C-67/14, PDF). Dies betreffe Bürger aus einem anderen EU-Land, die nach Deutschland zur Arbeitssuche einreisen und dort eine gewisse Zeit gearbeitet haben. Die geltende Regelung verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung in der EU.
Geklagt hat Nazifa Alimanovic, Bürgerkriegsflüchtling aus Bosnien und inzwischen schwedische Staatsbürgerin. In den Neunzigerjahren hatte sie in Deutschland gelebt, drei ihrer Kinder sind hier geboren, danach zog sie nach Schweden. Seit Mitte 2010 ist sie wieder in Deutschland und hielt sich, wie auch ihre älteste Tochter, mit Kurzzeitjobs über Wasser. Von Dezember 2011 an bezog sie Hartz IV, doch nach sechs Monaten stellte das Jobcenter Berlin-Neukölln die Zahlungen ein: Einen dauerhaften Anspruch hat nach deutschem Recht nur, wer länger als ein Jahr am Stück gearbeitet hat.
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.09.2015