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Kündigung während des Urlaubs?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
10. Jul 2013
Arbeitsrecht
Kündigung
Urlaub

Arbeitgeber sind berechtigt, einem Mitarbeiter eine Kündigung auch dann an die Wohnadresse zustellen zu lassen, wenn er sich im Urlaub befindet. Dies kann durch Einwurf in den Hausbriefkasten mittels eines Boten geschehen (eine Zustellvariante, die Arbeitgebern aus Beweisgründen dringend geraten wird).

Durch den Einwurf in den Hausbriefkasten gilt das Kündigungsschreiben als “zugestellt”, auch wenn sich der betroffene Mitarbeiter zu dieser Zeit im Urlaub befindet. Denn wer sich einige Zeit außerhalb seiner Wohnung aufhält, sollte sicherstellen, dass andere für ihn regelmäßig die Post kontrollieren.

BAG 2 AZR 224/11

Mit der Zustellung der Kündigung beginnte die 3-Wochen-Frist des KSchG zu laufen, innerhalb derer die Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden muss.

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