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E-Mails, Telefonate, zu viel Arbeit – brauchen wir ein “Anti-Stress-Gesetz”?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
29. Jan 2013
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Nach dem„Stressreport Deutschland 2012” der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die Stressbelastung im Arbeitsverhältnis extrem zugenommen. Dabei seien bundesweit mehr als 17 000 Arbeitnehmer u.a. zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen ihres Arbeitsalltags befragt worden.

Ergebnis sei, dass jeder zweite Befragte (52 Prozent) unter starkem Termin- und Leistungsdruck arbeite. Knapp 60 Prozent der Befragten gaben an, verschiedene Aufgaben gleichzeitig betreuen zu müssen. Fast jeder Zweite (44 Prozent) werde bei der Arbeit etwa durch Telefonate und E-Mails unterbrochen. Weil für 47 Prozent der Beschäftigten Ruhepausen nicht in den Arbeitsablauf passen oder sie nach eigenem Bekunden zu viel Arbeit haben (38 Prozent), lasse jeder Vierte (26 Prozent) die Pause ausfallen. Insgesamt 64 Prozent arbeiteten auch samstags, 38 Prozent an Sonn- und Feiertagen.

Im Arbeitsverhältnis können solche Umstände Verstöße gegen die Fürsorgepflicht, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz oder das Direktionsrecht des Arbeitgebers begründen. Mit einer fachanwaltlichen Rechtsberatung und Rechtsvertretung helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

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