62 Jahre nach Gründung steht das Traditionsunternehmen Neckermann vor dem endgültigen Aus. Zwar laufen noch Gespräche mit einem letzten Kaufinteressenten, dennoch hat die Geschäftsleitung sich nun dazu entschieden, das Unternehmen endgültig abzuwickeln. Der Insolvenzverwalter konzentriert sich nun darauf, die Arbeitnehmer zu unterstützen und sicherzustellen, dass deren Ansprüche ordnungsgemäß behandelt werden. Das Management teilte mit, dass über eine interne Jobbörse bereits eine “große Anzahl” an Arbeitnehmern an andere Unternehmen vermittelt worden sei. Genaue Zahlen wurden nicht genannt.
Die verbleibenden Mitarbeiter müssen mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen.
Nach § 113 S. 2 Insolvenzordnung („InsO“) ist die Kündigungsfrist im Insovenzverfahren maximal drei Monate lang. Haben Arbeitnehmer nach dem Gesetz eine kürzere Kündigungsfrist, gilt diese. Für alle anderen Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.
Im Insolvenzverfahren stellt sich in der Regel das Problem, dass das Unternehmen über keine finanziellen Mittel mehr verfügt, um Abfindungen zu zahlen. In diesem Fall besteht nur dann eine gute Aussicht auf eine angemessene Abfindung, wenn für das Unternehmen ein Käufer oder Investor gefunden wurde.