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Besonderer Kündigungsschutz für lesbische Erzieherin

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
20. Jun 2012
Aktuelles

Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat über den Kündigungsschutz einer lesbischen Erzieherin entschieden:

Die Erzieherin ist bei der Kirche angestellt, sie leitet einen katholischen Kindergarten. Weil die Erzieherin sich als homosexuell geoutet hatte, stellte die Kirche die Loyalität der 39-Jährigen in Frage und wollte ihr kündigen.

Da die Erzieherin sich aber in Elternzeit befindet, musste das Gewerbeaufsichtsamt der beabsichtigten Kündigung zustimmen. Doch die Behörde weigerte sich. Sie wolle sich weltanschaulich neutral verhalten und sei an die Wertung der Kirche nicht gebunden. Die Kirche erhob daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht.

Dieses entschied für die Erzieherin:

Zwar habe die Erzieherin aus Sicht der katholischen Kirche mit ihrer Lebenspartnerschaft einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß begangen, dies rechtfertige aber nicht, den besonderen Kündigungsschutz für Mütter in der Elternzeit außer Kraft zu setzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kirche erklärte, sie behalte sich “weitere Entscheidungen nach Ablauf der Elternzeit der Mitarbeiterin vor”. Sie hatte im Verfahren geltend gemacht, dass die kirchliche Grundordnung ein Bestandteil der Arbeitsverträge sei und die Mitarbeiter wüssten, dass ihnen bei Verstößen der Jobverlust drohe.

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