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Machen Kündigungsschutzklagen gegen das Schlecker Unternehmen noch Sinn?

Von Rechtsanwältin Anja Gotsche |
11. Jun 2012
Aktuelles
Schlecker

Die Verhandlungen zur Übernahme der Schlecker-Töchter IhrPlatz und Schlecker XL sind am Freitag überraschend gescheitert. Sollte sich kein neuer potenzieller Geldgeber finden , ist zu befürchten, dass Ihr Platz und Schlecker XL mit insgesamt rund 6100 Beschäftigten ebenso wie die insolvente Mutter Schlecker bald geschlossen werden. Damit müssen auch die Beschäftigten der Schlecker-Töchter mit einer Kündigung rechnen.

Insgesamt bleibt weiterhin zu raten, die Kündigungen des Schlecker Unternehmens – die teilweise immer noch anstehen – innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen. Zweifel bestehen jedenfalls an der Richtigkeit der Betriebsratsanhörung. Besonderheiten bestehen zudem bei Altersteilzeitverträgen.

Erste klagen sind bei den Arbeitsgerichten schon anhängig.

Über den Ausgang werden wir auf dieser Seite berichten.

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